Steuern sparen mit der Handwerkerrechnung
So lassen sich Handwerkerleistungen von der Steuer absetzen Nicht nur Haus- und Wohnungsbesitzer, die ihre Immobilie vermieten, können Handwerkerleistungen von der Steuer absetzen. Auch Mieter und Eigentümer in selbst genutzten Wohnungen oder Häusern profitieren steuerlich vom sogenannten „Handwerkerbonus“ oder Ausgaben im Bereich der haushaltsnahen Dienstleistungen, wie zum Beispiel die „Deutsche Handwerks-Zeitung“ informiert. Allerdings gilt der Steuerbonus für Handwerkerleistungen nur für den Bereich Instandhaltung – also für alle professionell ausgeführten Renovierungsarbeiten wie z. B. Fliesenleger-, Sanitär- oder Trockenbauarbeiten.