Quelle: KfW-Bildarchiv / Heinrich Völkel/OSTKREUZPressemitteilung vom 13.09.2018 / KfW, Inlandsförderung

Familien und Alleinerziehende können Zuschüsse zur Bildung von Wohneigentum erhalten.
Ab dem 18. September 2018 können Familien und Alleinerziehende das Baukindergeld zur Bildung von Wohneigentum und zur Altersvorsorge bei der KfW Bankengruppe online beantragen. Das Baukindergeld ist eine Förderung des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat, um den erstmaligen Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum für Familien mit Kindern zu unterstützen.

„Die Schaffung bezahlbaren Wohnraums ist eines meiner zentralen Anliegen. Baukindergeld spielt hierbei eine besondere Rolle. Wir fördern damit gezielt junge Familien, die sich den Traum vom Eigenheim erfüllen wollen. Egal ob Neubau oder Bestand – wir unterstützen den Ersterwerb mit einem staatlichen Zuschuss von 1.200 Euro je Kind und pro Jahr. ‎Damit öffnen wir vielen Eltern und ihren Kindern die Tür zu den eigenen vier Wänden. Dies wird auch helfen, Altersarmut vorzubeugen“, so Bundesinnenminister Horst Seehofer.

Dr. Ingrid Hengster, Vorstandsmitglied der KfW Bankengruppe: „Mit dem Baukindergeld bietet die KfW einen neuen Zuschuss an, der die Kreditförderung aus dem KfW-Wohneigentumsprogramm gut ergänzt. So wird er zur Erhöhung der Wohneigentumsquote in Deutschland beitragen. Darüber hinaus leistet das Baukindergeld einen wichtigen Beitrag zur Altersvorsorge für Familien mit Kindern und Alleinerziehende. Über das KfW-Zuschussportal bieten wir eine digitale Plattform für eine schnelle Beantragung des Baukindergelds.“

Die Baukindergeld-Förderung umfasst folgende wesentliche Punkte:

  • Finanzielle Unterstützung der Eigentumsbildung für Familien und Alleinerziehende in Deutschland mit mindestens einem, im gleichen Haushalt lebenden Kind unter 18 Jahren.
  • Zuschusshöhe von 1.200 Euro je Kind und pro Jahr für die erstmalige Neuschaffung oder den Ersterwerb von Wohneigentum insbesondere auch im Wohnungsbestand über 10 Jahre (d. h. bei einem Kind insgesamt 12.000 Euro)
  • Einkommensgrenze von 75.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen pro Jahr und zusätzlich 15.000 Euro pro Kind (d. h. 90.000 Euro bei einem Kind, 105.000 Euro bei 2 Kindern)
  • Baukindergeld wird rückwirkend ab dem 01. Januar 2018 gewährt
  • Baukindergeld wird erst nach Einzug beantragt und einmal im Jahr ausgezahlt
  • Baukindergeld ist u. a. mit den KfW-Förderprogrammen zum Energieeffizienten Bauen und Sanieren sowie Programmen der Bundesländer kombinierbar

Familien und Alleinerziehende können ihren Antrag einfach online über das KfW-Zuschussportal stellen.

Informationen zu der Beantragung stehen auf der Internetseite www.kfw.de/baukindergeld zur Verfügung.


Foto: KfW-Bildarchiv / Heinrich Völkel/OSTKREUZ
Text: KfW